Hinweis: Diese AGB sind eine strukturierte Vorlage auf Basis des Geschäftsmodells von LSG Mercury. Für rechtliche Verbindlichkeit bei Verträgen ab 16.000 EUR Auftragsvolumen empfehlen wir eine einmalige anwaltliche Prüfung. Stand: Mai 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Yannick Boketa, LSG Mercury, Fustenburgstr. 2, 50935 Köln (nachfolgend "LSG Mercury" oder "Auftragnehmer")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber"), der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, sofern LSG Mercury ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Pilot Sprint
Der Pilot Sprint ist ein zeitlich begrenztes Implementierungsprojekt (Laufzeit in der Regel 4 Wochen), in dem LSG Mercury einen oder mehrere konkrete Geschäftsprozesse des Kunden mittels KI-gestützter Automatisierung implementiert. Gegenstand ist die Lieferung eines funktionsfähigen, abgenommenen Automatisierungsprozesses.
2.2 Managed Service
Der Managed Service umfasst den dauerhaften Betrieb, das Monitoring, die Wartung und die kontinuierliche Optimierung der implementierten Automatisierungslösungen durch LSG Mercury. LSG Mercury übernimmt die operative Verantwortung für den Betrieb — der Kunde muss kein eigenes IT-Personal einsetzen.
2.3 AI-Readiness Schulung
Im Rahmen des Pilot Sprints ist eine kostenlose AI-Readiness Schulung für das Team des Kunden inklusive. Diese deckt Grundlagen des EU AI Acts (insb. Art. 4 KI-Kompetenzpflicht), den sicheren Umgang mit KI-Outputs sowie die DSGVO-konforme Nutzung der implementierten Systeme ab.
2.4 Abgrenzung
LSG Mercury liefert Ergebnisse (automatisierte Prozesse), keine Software-Lizenzen. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an der zugrundeliegenden Technologie oder Methodik von LSG Mercury.
§ 3 Vergütung und Meilensteinstruktur
3.1 Pilot Sprint — Meilensteinbasierte Zahlung
Die Vergütung für den Pilot Sprint wird meilensteinbasiert fällig. Kein Meilenstein wird in Rechnung gestellt, bevor die entsprechende Leistung erbracht und vom Kunden abgenommen wurde:
3.2 Managed Service — Monatliche Vergütung
Der Managed Service wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die vereinbarte Vergütung ist abhängig vom gewählten Service-Tier (Starter ab 3.500 EUR/Monat, Professional ab 6.000 EUR/Monat, Full Suite ab 8.500 EUR/Monat). Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
3.3 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Pilot Sprint
Der Pilot Sprint ist ein Werkvertrag mit definiertem Leistungsumfang und endet mit der Abnahme des letzten Meilensteins (MS 4). Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist möglich; bereits erbrachte und abgenommene Meilensteine sind in jedem Fall zu vergüten.
4.2 Managed Service — Erstlaufzeit
Während der ersten 6 Monate ist der Managed Service-Vertrag monatlich ohne Begründung kündbar. Die Kündigung muss schriftlich (E-Mail genügt) bis zum 15. des Vormonats eingehen.
4.3 Managed Service — nach 6 Monaten
Nach Ablauf der Erstlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.
4.4 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für LSG Mercury liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Die fristgerechte Erbringung der Leistungen durch LSG Mercury setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Einen festen Ansprechpartner für das Projekt zu benennen
- Notwendige Zugänge, Testdaten und Systemzugriffe zeitnah bereitzustellen
- An Abstimmungsterminen innerhalb angemessener Fristen teilzunehmen
- Abnahmen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung zu erklären oder begründete Mängel zu benennen
- Das eigene Team für die Nutzung der Automatisierungssysteme freizugeben
Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von LSG Mercury und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
§ 6 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Kundenlisten, Prozessinformationen, Preise und die Methodik von LSG Mercury.
LSG Mercury ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (Unternehmensname und Branche), sofern keine ausdrückliche schriftliche Weigerung des Kunden vorliegt. Konkrete Projektergebnisse und Zahlen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.
Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für 3 Jahre nach Vertragsende.
§ 7 Geistiges Eigentum
7.1 Eigentum des Kunden
Alle Daten, Inhalte und Prozessinformationen, die der Kunde LSG Mercury zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum des Kunden.
7.2 Eigentum von LSG Mercury
Die von LSG Mercury entwickelten Methoden, Frameworks, Prompts, technischen Architekturen und Workflows bleiben geistiges Eigentum von LSG Mercury. Dem Kunden wird ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn konfigurierten Automatisierungsprozessen für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt.
7.3 Bei Vertragsende
Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Anfrage eine Übergabedokumentation der implementierten Prozesse. Die zugrundeliegende Methodik und generische Frameworks verbleiben bei LSG Mercury.
§ 8 Haftung
8.1 Grundsatz
LSG Mercury haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LSG Mercury nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die im jeweiligen Auftragsjahr von LSG Mercury erhaltene Vergütung.
8.3 KI-Outputs
LSG Mercury haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von KI-generierten Outputs trifft. Die finale Entscheidungsverantwortung verbleibt beim Kunden. Dies gilt insbesondere für operative Logistikentscheidungen, Angebote gegenüber Dritten und vertragliche Verpflichtungen des Kunden.
8.4 Datenverlust
LSG Mercury haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessenen Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat.
§ 9 Datenschutz und EU AI Act
9.1 Auftragsverarbeitung
Soweit LSG Mercury im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf deutschen Servern.
9.2 EU AI Act Compliance
LSG Mercury implementiert alle Automatisierungslösungen EU AI Act-konform. Dazu gehören:
- Risikoklassifizierung aller implementierten KI-Workflows
- Transparenzkennzeichnung KI-generierter Outputs (Art. 50 EU AI Act)
- Mitarbeiter-Kompetenznachweis für den Kunden gemäß Art. 4 EU AI Act
- Vollständige Dokumentation für Audits und Wirtschaftsprüfer
9.3 Eigenverantwortung des Kunden
Der Kunde ist als Betreiber der KI-Systeme im Sinne des EU AI Acts eigenverantwortlich für die rechtskonforme Nutzung in seinem Betrieb. LSG Mercury unterstützt mit Dokumentation und Schulung, übernimmt jedoch keine Haftung für regulatorische Verstöße des Kunden.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.
10.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.5 Hinweis zur Verbraucherschlichtung
LSG Mercury ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig und schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Eine Beteiligung an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG ist daher nicht einschlägig.
Stand: Mai 2026 · LSG Mercury, Yannick Boketa, Fustenburgstr. 2, 50935 Köln · Diese AGB sind eine strukturierte Arbeitsvorlage. Für rechtsverbindliche Verträge empfiehlt LSG Mercury die Einbeziehung eines auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalts.