Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). LSG Mercury schließt keine Verträge mit Verbrauchern.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

LSG Mercury UG (haftungsbeschränkt), Fustenburgstraße 2, 50935 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Yannick Boketa, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 128490 (nachfolgend "LSG Mercury" oder "Auftragnehmer")

und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber"), der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, sofern LSG Mercury ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Pilot Sprint

Der Pilot Sprint ist ein zeitlich begrenztes Implementierungsprojekt (Laufzeit in der Regel 4 Wochen), in dem LSG Mercury einen oder mehrere konkrete Geschäftsprozesse des Kunden mittels KI-gestützter Automatisierung implementiert. Gegenstand ist die Lieferung eines funktionsfähigen, abgenommenen Automatisierungsprozesses.

2.2 Managed Service

Der Managed Service umfasst den laufenden Betrieb, das Monitoring, die Wartung und die kontinuierliche Optimierung der implementierten Automatisierungslösungen durch LSG Mercury. LSG Mercury übernimmt die operative Verantwortung für den Betrieb, der Kunde muss kein eigenes IT-Personal einsetzen.

2.3 AI-Readiness Schulung

Im Rahmen des Pilot Sprints ist eine kostenlose AI-Readiness Schulung für das Team des Kunden inklusive. Diese deckt Grundlagen des EU AI Acts (insb. Art. 4 KI-Kompetenzpflicht), den sicheren Umgang mit KI-Outputs sowie die DSGVO-konforme Nutzung der implementierten Systeme ab.

2.4 Abgrenzung

LSG Mercury liefert Ergebnisse (automatisierte Prozesse), keine Software-Lizenzen. Nutzungsrechte an den implementierten Prozessen richten sich nach § 7. Eine Übernahme des implementierten Systems durch den Kunden kann im Dienstleistungsvertrag gesondert vereinbart werden.

§ 3 Vergütung und Meilensteinstruktur

3.1 Pilot Sprint: Meilensteinbasierte Zahlung

Die Vergütung für den Pilot Sprint wird meilensteinbasiert fällig. Kein Meilenstein wird in Rechnung gestellt, bevor die entsprechende Leistung erbracht und vom Kunden abgenommen wurde:

Meilenstein
Leistung
Anteil
MS 1: Projektstart
Unterzeichnung Vertrag, Projektstart, IST-Analyse abgeschlossen
25%
MS 2: Implementierung
Aufbau und interner Test der Automatisierungslösung abgeschlossen
35%
MS 3: Go-Live & Abnahme
Livegang, Abnahme durch Kunden, Schulung durchgeführt
30%
MS 4: Stabilbetrieb
30 Tage stabiler Betrieb ohne kritische Fehler nachgewiesen
10%

3.2 Managed Service: Monatliche Vergütung

Der Managed Service wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem gewählten Service-Tier (Starter, Professional oder Full Suite) und ergibt sich aus dem individuellen Angebot sowie der Preisübersicht (Anlage 2 zum Dienstleistungsvertrag). Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

3.3 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Pilot Sprint

Der Pilot Sprint ist ein Werkvertrag mit definiertem Leistungsumfang und endet mit der Abnahme des letzten Meilensteins (MS 4). Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist möglich; bereits erbrachte und abgenommene Meilensteine sind in jedem Fall zu vergüten.

4.2 Managed Service: Mindestlaufzeit

Der Managed Service hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Go-Live. Die konkreten Laufzeit- und Kündigungsregelungen ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag.

4.3 Managed Service: nach der Mindestlaufzeit

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Eine im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Übernahme des Systems durch den Kunden beendet den Managed Service, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.4 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für LSG Mercury liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Die fristgerechte Erbringung der Leistungen durch LSG Mercury setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von LSG Mercury und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

§ 6 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Kundenlisten, Prozessinformationen, Preise und die Methodik von LSG Mercury.

LSG Mercury ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (Unternehmensname und Branche), sofern keine ausdrückliche schriftliche Weigerung des Kunden vorliegt. Konkrete Projektergebnisse und Zahlen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.

Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für 3 Jahre nach Vertragsende.

§ 7 Geistiges Eigentum

7.1 Eigentum des Kunden

Alle Daten, Inhalte und Prozessinformationen, die der Kunde LSG Mercury zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum des Kunden.

7.2 Eigentum von LSG Mercury

Die von LSG Mercury entwickelten Methoden, Frameworks, Prompts, technischen Architekturen und Workflows bleiben geistiges Eigentum von LSG Mercury. Dem Kunden wird ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn konfigurierten Automatisierungsprozessen für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Abweichende Regelungen, insbesondere eine Übernahme des implementierten Systems mit unbefristetem Nutzungsrecht, können im Dienstleistungsvertrag vereinbart werden.

7.3 Bei Vertragsende

Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Anfrage eine Übergabedokumentation der implementierten Prozesse. Ist im Dienstleistungsvertrag eine Übernahme vereinbart, gehen die dort geregelten Komponenten einschließlich vollständiger Dokumentation auf den Kunden über. Die zugrundeliegende generische Methodik und Frameworks verbleiben in jedem Fall bei LSG Mercury.

§ 8 Haftung

8.1 Grundsatz

LSG Mercury haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LSG Mercury nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die im jeweiligen Auftragsjahr von LSG Mercury erhaltene Vergütung.

8.3 KI-Outputs

LSG Mercury haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von KI-generierten Outputs trifft. Die finale Entscheidungsverantwortung verbleibt beim Kunden. Dies gilt insbesondere für operative Logistikentscheidungen, Angebote gegenüber Dritten und vertragliche Verpflichtungen des Kunden.

8.4 Datenverlust

LSG Mercury haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessenen Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat.

§ 9 Datenschutz und EU AI Act

9.1 Auftragsverarbeitung

Soweit LSG Mercury im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf deutschen Servern.

9.2 EU AI Act Compliance

LSG Mercury implementiert alle Automatisierungslösungen EU AI Act-konform. Dazu gehören:

9.3 Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde ist als Betreiber der KI-Systeme im Sinne des EU AI Acts eigenverantwortlich für die rechtskonforme Nutzung in seinem Betrieb. LSG Mercury unterstützt mit Dokumentation und Schulung, übernimmt jedoch keine Haftung für regulatorische Verstöße des Kunden.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.

10.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.5 Hinweis zur Verbraucherschlichtung

LSG Mercury ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig und schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Eine Beteiligung an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG ist daher nicht einschlägig.